Prüf zuerst die Rasse, dann alles andere
Dänemark verbietet dreizehn Hunderassen und deren Mischlinge: Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, die zentralasiatische, kaukasische und südrussische Ovtscharka, Tornjak und Sarplaninac.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Privatpersonen und Touristen, die den Hund nur für einen Urlaub mitbringen. Als ausreichender Nachweis der Rasse gilt ein Stammbaum oder ein Zertifikat samt Belegen zur Abstammung — Eltern, Geschwister.
Bei einer verbotenen Rasse ist die Einfuhr rechtswidrig, und daran ändert kein Papier etwas. Diese Prüfung gehört deshalb an den Anfang der Umzugsplanung, nicht ans Ende.
Fødevarestyrelsen — Danish legislation on dogsDanach gilt der normale EU-Weg: Chip, Impfung, 21 Tage
Für Hund, Katze und Frettchen brauchst du den EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Die Reihenfolge ist zwingend — der Chip muss vor oder am selben Tag wie die Impfung gesetzt sein.
Die Erstimpfung wird erst nach 21 Tagen wirksam; Auffrischungen wirken sofort, wenn sie fristgerecht erfolgt sind. Rechne also mindestens drei Wochen Vorlauf ein, besser vier.
Lass deinen Tierarzt vor der Buchung ins Impfbuch sehen. Eine um Tage verpasste Auffrischung gilt als Erstimpfung — und kostet dich 21 Tage mitten im Umzug.
Fødevarestyrelsen — Danish legislation on dogsUnd binnen vier Wochen muss der Hund ins dänische Register
Jeder Hund in Dänemark muss gekennzeichnet und im Dansk Hunderegister eingetragen sein. Für einen eingeführten Hund nennt § 1 Absatz 2 der Bekendtgørelse om mærkning og registrering af hunde eine klare Frist: binnen vier Wochen nach der Einfuhr.
Für in Dänemark geborene Welpen gilt eine andere Regel — sie müssen gekennzeichnet und registriert sein, bevor sie acht Wochen alt sind.
Die Registrierung kostet nur wenige Euro und läuft online. Sie ist die letzte Pflicht auf dem Weg — danach ist dein Hund in Dänemark ein dänischer Hund.
Dansk Hunderegister — Importer din hundWas für das Tier zu erledigen ist
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Dänemark — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Haustier-Einreise vorbereiten: EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung + Rasseliste prüfen
- Frist
- Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise. Die Rasseprüfung vor dem Umzug — bei einer verbotenen Rasse ist die Einfuhr rechtswidrig, und daran ändert kein Papier etwas
- Zuständig
- Fødevarestyrelsen (Danish Veterinary and Food Administration)
- Gebühr
- 120 €
Hund im Dansk Hunderegister registrieren (Pflicht)
- Frist
- Binnen 4 Wochen nach der Einfuhr — so § 1 Absatz 2 der Bekendtgørelse om mærkning og registrering af hunde. Für in Dänemark geborene Welpen gilt stattdessen: gekennzeichnet und registriert, bevor sie acht Wochen alt sind
- Zuständig
- Dansk Hunderegister
- Gebühr
- 19 €
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Der Auswanderungsplan für Dänemark hat 46 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 25.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Dänemark und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
