Die digitale Arbeitskarte meldet Kommen und Gehen
Jeder Betrieb muss ein elektronisches System zur Messung der Arbeitszeit betreiben, das unmittelbar und in Echtzeit mit dem staatlichen System ERGANI II verbunden ist. Kommen und Gehen werden mit der digitalen Arbeitskarte gestempelt.
Wer im Betrieb angetroffen wird, bevor er gestempelt hat — oder danach noch arbeitet —, löst Sanktionen aus, und zwar für den Arbeitgeber.
Für dich als Arbeitnehmer ist das vor allem ein Schutz: Überstunden werden automatisch erfasst und lassen sich nicht wegdiskutieren. Griechenland hat damit ein Instrument, das Deutschland nicht hat.
Arbeitsministerium — Rundschreiben zur digitalen ArbeitskarteAMKA und AFM sind die Voraussetzung für alles
Ohne AMKA kein Arbeitsvertrag, ohne AFM keine Steuernummer und kein Konto. Beide beantragst du in der ersten Woche — AMKA im Bürgerbüro KEP oder bei e-EFKA, die AFM beim Finanzamt.
Die AMKA ist seit 2009 Pflicht für alle, die arbeiten, versichert sind oder es vorhaben. Das „vorhaben“ ist ernst gemeint: Du brauchst sie, bevor du einen Vertrag unterschreiben kannst.
Hol dir bei der AFM gleich die TAXISnet-Zugangsdaten. Sie sind der Schlüssel zu gov.gr und damit zu fast jedem weiteren Behördengang.
Arbeitsministerium — Social Security Registration Number (AMKA)Für Zuzügler gibt es einen Steuerrabatt
Griechenland wirbt nicht nur um Rentner. Es gibt auch ein Programm für Erwerbstätige, die ihre Steueransässigkeit nach Griechenland verlegen — mit einer erheblichen Befreiung eines Teils des Einkommens für mehrere Jahre.
Die Voraussetzungen und Sätze stehen bei der Steuerbehörde AADE und ändern sich gelegentlich. Genau deshalb steht hier keine Zahl.
Wer als Angestellter oder Selbstständiger nach Griechenland zieht, sollte das vor dem Umzug prüfen — die Anträge sind fristgebunden, und die Fristen liegen früh im Jahr.
ΑΑΔΕ — Steueranreize für neue SteueransässigeAnstellung und Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Griechenland — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)
- Frist
- Vor Beginn der Auslandstätigkeit
- Zuständig
- Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
50-Prozent-Steuerbefreiung für zuziehende Arbeitnehmer und Selbstständige (Art. 5C)
- Frist
- Beginnt die Tätigkeit bis einschließlich 2. Juli eines Jahres, ist der Antrag bis zum Ende dieses Jahres zu stellen und wird für dieses Jahr geprüft; wird er erst im Folgejahr gestellt, gilt er für das Folgejahr. Beginnt die Tätigkeit nach dem 2. Juli, ist der Antrag bis zum Ende des Folgejahres zu stellen und gilt für das Folgejahr.
- Zuständig
- AADE
- Gebühr
- kostenlos
Selbstständigkeit anmelden: Aufnahme der Tätigkeit (enarxi ergasion)
- Frist
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Zuständig
- AADE / Finanzamt DOY
- Gebühr
- kostenlos
EFKA-Sozialversicherung für Selbstständige anmelden
- Frist
- Der Antrag auf Wahl der Beitragsklasse ist elektronisch bis zum 31. Januar zu stellen — für 2026 bis Samstag, den 31.01.2026. Wird kein Antrag gestellt, bleibt die Einstufung des Vorjahres bestehen.
- Zuständig
- e-EFKA (Einheitlicher Träger der Sozialversicherung)
- Gebühr
- 250 €
Mehrwertsteuer (FPA/Regelsatz 24 Prozent) registrieren
- Frist
- Registrierung mit Aufnahme der Tätigkeit; danach laufende periodische FPA-Erklärungen
- Zuständig
- AADE
- Gebühr
- kostenlos
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Griechenland hat 48 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Griechenland und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
