B oder L entscheidet sich an der Vertragsdauer
Als Arbeitnehmer aus der EU bekommst du die Bewilligung nicht nach Verhandlung, sondern nach Vertragsdauer. Ein unbefristeter Vertrag oder einer über mindestens 365 Tage führt zur Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA. Kürzere Verträge führen zur Kurzaufenthaltsbewilligung L.
Das ist ein sehr berechenbares System: Es gibt nichts zu erklären und nichts zu begründen. Der Vertrag entscheidet.
Angemeldet wird bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde, vor dem ersten Arbeitstag.
Staatssekretariat für Migration — Ausweis B EU/EFTASelbstständig heißt: Du musst dich selbst tragen können
Als Selbstständigerwerbender bekommst du die Bewilligung nicht über einen Arbeitsvertrag, sondern über den Nachweis, dass deine Tätigkeit dich und deine Angehörigen tatsächlich ernährt. Anzumelden ist das innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise.
Das ist die höhere Hürde, und sie ist ehrlich gemeint: Die Schweiz möchte keine Selbstständigkeit sehen, die nach einem Jahr Sozialhilfe braucht.
Wer belastbare Zahlen mitbringt — Verträge, Auftragslage, Rücklagen —, kommt durch. Wer eine Idee mitbringt, sollte sie vorher rechnen.
Staatssekretariat für Migration — Ausweis B EU/EFTADie A1-Bescheinigung ist nicht für den Umzug da
Ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: Die A1 belegt, dass jemand weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt — bei Entsendung, bei vorübergehender Tätigkeit, bei Arbeit in mehreren Staaten. Höchstens 24 Monate.
Wer dauerhaft in die Schweiz zieht und dort arbeitet, unterliegt Schweizer Recht. Eine A1 wäre dafür das falsche Papier.
Was du stattdessen brauchst, ist die Bescheinigung E104 über deine deutschen Vorversicherungszeiten. Fordere sie an, bevor du die deutsche Kasse verlässt.
Deutsche Rentenversicherung — A1-BescheinigungAnstellung und Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
A1-Bescheinigung prüfen (nur bei Entsendung, Auslandsauftrag oder Tätigkeit in zwei Staaten)
- Frist
- Vor Beginn der Auslandstätigkeit
- Zuständig
- Krankenkasse, ABV oder Rentenversicherungsträger — je nach Krankenversicherung
- Gebühr
- kostenlos
Arbeitsverhältnis nachweisen: B oder L entscheidet sich am Vertrag
- Frist
- Vor dem ersten Arbeitstag
- Zuständig
- Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde / kantonales Migrationsamt
- Gebühr
- kostenlos
Selbstständigkeit als existenzsichernd nachweisen
- Frist
- Innerhalb 14 Tagen nach Einreise
- Zuständig
- Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde / kantonales Migrationsamt
- Gebühr
- kostenlos
Bei Jobverlust: sechs Monate Stellensuche sichern
- Frist
- Unverzüglich nach dem Stellenverlust; Stellensuche bis 6 Monate
- Zuständig
- Kantonales Migrationsamt
- Gebühr
- kostenlos
Quellensteuer bei Bewilligung B (Angestellte)
- Frist
- Laufend ab Stellenantritt; Tarifkorrekturen bis 31. März des Folgejahres
- Zuständig
- Kantonale Steuerverwaltung (Arbeitgeber als Schuldner der steuerbaren Leistung)
- Gebühr
- kostenlos
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ab CHF 120000
- Frist
- Antrag bis 31. März des auf die Fälligkeit folgenden Jahres
- Zuständig
- Kantonale Steuerverwaltung
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
