Chip vor Impfung, dann 21 Tage warten
Vor der Ausreise braucht dein Tier einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis. Die Reihenfolge ist zwingend: erst der Chip, dann die Impfung. Und zwischen Erstimpfung und Einreise müssen mindestens 21 Tage liegen.
Das ist dieselbe Regel wie überall in Europa, und sie ist der einzige Teil des Umzugs mit einer Vorlaufzeit, die sich nicht abkürzen lässt.
Wer einen bereits durchgehend geimpften Hund hat, ist schon fertig — bei fristgerechter Auffrischung entfällt die Wartezeit.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen — Hunde, Katzen und FrettchenAn der Grenze musst du das Tier anmelden — persönlich
Das ist die Schweizer Besonderheit, die man kennen muss: Bei der Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen musst du über einen besetzten Grenzübergang fahren, während der Öffnungszeiten, und das Tier persönlich anmelden.
Ein unbesetzter Übergang um Mitternacht geht nicht. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Zollformalität mit Folgen.
Plan die Route und die Ankunftszeit also nach den Öffnungszeiten des Zollamts, nicht nach dem Navigationsgerät.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Mit Hund und Katze in die SchweizHunde: zehn Tage bis zur AMICUS-Registrierung
Nur für Hunde, und nur einmal: Innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr muss ein Tierarzt die Kennzeichnung prüfen und den Hund in der zentralen Datenbank AMICUS eintragen. Dazu kommt die Anmeldung bei der Wohngemeinde für die Hundesteuer.
Zehn Tage sind knapp, wenn man gerade erst umgezogen ist. Es lohnt sich, den Tierarzttermin von Deutschland aus vorzubuchen.
Danach ist die Sache erledigt, und dein Hund ist in einem der bestorganisierten Heimtierregister Europas.
AMICUS — Schweizer HunderegisterWas für das Tier zu erledigen ist
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für die Schweiz — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Haustier vorbereiten: Mikrochip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis
- Frist
- Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Einreise; Mikrochip vor Impfung
- Zuständig
- Tierarzt (nach Vorgaben des BLV)
- Gebühr
- 120 €
Haustier bei Einreise beim Schweizer Zoll anmelden
- Frist
- bei der Einreise am besetzten Grenzübergang
- Zuständig
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) / BLV
- Gebühr
- kostenlos
Hund in AMICUS-Datenbank registrieren und Hundesteuer anmelden
- Frist
- AMICUS-Registrierung innerhalb 10 Tagen nach Ankunft (nur Hunde)
- Zuständig
- AMICUS (Identitas AG) / Wohngemeinde
- Gebühr
- 37 €
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Der Auswanderungsplan für die Schweiz hat 49 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für die Schweiz und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
