Das S1-Formular ist der wichtigste Zettel deines Umzugs
Wer eine deutsche Rente bezieht und nach Spanien zieht, muss keine spanische Krankenversicherung abschließen und auch nicht in den Convenio Especial eintreten. Stattdessen stellt die deutsche Krankenkasse das Formular S1 aus, und Deutschland trägt weiterhin die Kosten.
Entscheidend ist der zweite Schritt, den viele überspringen: Das S1 muss in Spanien beim INSS registriert werden. Erst dann entsteht der Anspruch, und erst dann bekommst du die spanische Gesundheitskarte und einen zugewiesenen Hausarzt.
Die Europäische Krankenversicherungskarte reicht dafür ausdrücklich nicht — sie gilt für vorübergehende Aufenthalte und ist kein Dokument für einen Wohnsitz in Spanien.
Seguridad Social — Registro del formulario S1 en EspañaDer Hausarzt wird dir zugeteilt — und das ist besser, als es klingt
Mit der Gesundheitskarte bekommst du ein centro de salud in deiner Nähe und einen médico de familia zugewiesen. Wer aus dem deutschen System kommt, empfindet das zuerst als Einschränkung: kein freies Suchen, keine Vergleiche.
In der Praxis dreht sich das schnell. Der Hausarzt ist zu Fuß erreichbar, kennt dich nach dem zweiten Besuch, und die Rezepte laufen elektronisch über dieselbe Karte — in jeder Apotheke des Landes, ohne Papier. Für chronische Medikation ist das ein spürbarer Alltagsgewinn.
Einen Wechsel kannst du beantragen. Die meisten tun es nie.
Wer die Rente besteuert, steht im Abkommen — nicht im Wohnsitz
Der zweite große Punkt ist die Steuer, und hier lohnt sich Genauigkeit statt Faustregeln. Ob Deutschland oder Spanien deine Rente besteuert, hängt von der Art der Rente ab: Gesetzliche Renten, Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich behandelt.
Das heißt konkret: Zwei Nachbarn mit derselben Rentenhöhe können unterschiedlich besteuert werden, weil die eine Rente aus der gesetzlichen Versicherung kommt und die andere von einem früheren Arbeitgeber.
Das ist die eine Stelle beim Auswandern nach Spanien, an der sich eine einmalige Beratung wirklich rechnet — nicht weil es kompliziert wäre, sondern weil es dauerhaft wirkt.
Was im Ruhestand zusätzlich anfällt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Spanien — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (Rentner)
- Frist
- Vor dem Umzug beantragen und im Wohnstaat registrieren lassen
- Zuständig
- Eigene gesetzliche Krankenkasse (Koordination: DVKA)
- Gebühr
- kostenlos
S1-Formular beim INSS registrieren (Rentner)
- Frist
- Keine Antragsfrist — „puedes realizar la solicitud en cualquier momento". Möglich ist der Antrag aber erst, sobald du eine Anschrift in Spanien angeben kannst
- Zuständig
- Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) / CAISS
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Spanien hat 54 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Spanien und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
