Die deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich hat Deutschland das Besteuerungsrecht für Renten aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Sie werden also nur in Deutschland besteuert.
Das ist eine seltene Eindeutigkeit — bei vielen anderen Ländern liegt das Recht beim Wohnsitzstaat oder wird geteilt. Hier ist es das Kassenstaatsprinzip, und es gilt.
Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Ein Hinweis, der Geld sparen kann: Weil ins Ausland zugestellt wird, beträgt die Einspruchsfrist gegen dessen Bescheid zwei Monate ab Bescheiddatum, nicht einen.
Bundesministerium für Finanzen (Österreich) — Häufige Fragen zu deutschen RentenDas S1-Formular bringt dich in die ÖGK
Deutsche Rentner ohne Erwerbstätigkeit und ohne österreichische Pension bleiben bei ihrer deutschen Krankenkasse versichert, werden aber in Österreich behandelt. Dafür stellt die deutsche Kasse das Formular S1 aus, und du meldest dich damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse an.
Beantrage das S1, bevor du umziehst. Danach ist es ein Termin bei der ÖGK, und du bist im System — mit e-card, Hausarzt und allem, was dazugehört.
Und kündige die deutsche Kasse nicht. Das S1 ist deine Versicherung, nicht ihr Ersatz.
Österreichische Gesundheitskasse — Versicherung mit S1Warum so viele bleiben
Österreich ist für Ältere gebaut, ohne dass es jemand so nennt: Ärztliche Versorgung auch in kleinen Orten, öffentlicher Verkehr, der funktioniert, kurze Wege, und eine Kultur, in der man mit siebzig noch dazugehört.
Dazu die Nähe. Zwei bis fünf Stunden nach Deutschland, keine Sprachbarriere, keine Zeitverschiebung, keine Flüge. Für Menschen mit Enkeln in Deutschland ist das oft das entscheidende Argument.
Die Kosten liegen leicht über deutschem Niveau, vor allem beim Wohnen in Wien und Salzburg. Wer in die Steiermark, ins Burgenland oder nach Kärnten geht, dreht das um.
Was im Ruhestand zusätzlich anfällt
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (Rentner)
- Frist
- Vor dem Umzug beantragen und im Wohnstaat registrieren lassen
- Zuständig
- Eigene gesetzliche Krankenkasse (Koordination: DVKA)
- Gebühr
- kostenlos
Krankenversicherung für Rentner (S1-Formular)
- Frist
- Bald nach Zuzug (S1 vor Umzug bei deutscher Kasse anfordern)
- Zuständig
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK); Ausstellung des S1 durch die deutsche Krankenkasse
- Gebühr
- kostenlos
Deutsche Rente/Pension nach DBA (Kassenstaatsprinzip)
- Frist
- Jährlich mit der Veranlagung. Deutsche Erklärung beim Finanzamt Neubrandenburg; Einspruch gegen dessen Bescheid binnen zwei Monaten ab Bescheiddatum, weil ins Ausland zugestellt wird.
- Zuständig
- Finanzamt Österreich / Finanzamt Neubrandenburg (DE-Renten)
- Gebühr
- kostenlos
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Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
