Chip vor Impfung, dann 21 Tage — wie überall in Europa
Hund, Katze und Frettchen dürfen nur mit gültiger Tollwutimpfung einreisen. Das Tier muss zuerst mit einem Mikrochip gekennzeichnet und danach geimpft werden — die Reihenfolge ist zwingend, umgekehrt zählt die Impfung nicht.
Zwischen Erstimpfung und Einreise liegen mindestens 21 Tage. Bei Welpen kommt hinzu: Die Impfung ist frühestens mit zwölf Wochen möglich, die Einreise damit ab etwa fünfzehn.
Wer einen durchgehend geimpften Hund hat, ist schon fertig. Bei fristgerechter Auffrischung entfällt die Wartezeit.
oesterreich.gv.at — Reisen mit HaustierenHunde: einen Monat für die Heimtierdatenbank
Jeder in Österreich gehaltene Hund muss gechippt und in der bundesweiten Heimtierdatenbank registriert sein. Die Registrierung ist Pflicht und kostenlos, und sie läuft online.
Die Frist beträgt einen Monat nach Einreise oder Zuzug. Das ist großzügiger als die Schweizer Zehn-Tage-Regel und trotzdem eine Frist, die man im Umzugstrubel übersieht.
Ein zweiter Chip ist nicht nötig — die deutsche Nummer wird übernommen.
oesterreich.gv.at — HeimtierdatenbankUnd dann die Gemeinde — mit eigener, kürzerer Frist
Die Hundeabgabe ist Landes- beziehungsweise Gemeindesache und kommt zusätzlich zur Heimtierdatenbank. Angemeldet wird bei der Wohnsitzgemeinde, und die Fristen sind regional unterschiedlich: In Wien sind es 14 Tage nach Zuzug.
Das ist die Falle. Wer die bundesweite Frist von einem Monat kennt, hält sie für die einzige — und verpasst die kommunale.
Frag bei der Gemeinde nach, sobald du gemeldet bist. Es ist derselbe Schalter, an dem du ohnehin stehst.
Stadt Wien — Hundeabgabe anmeldenWas für das Tier zu erledigen ist
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Haustier vorbereiten: Chip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis
- Frist
- Chip vor der Impfung, Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise (so das Merkblatt des Sozialministeriums zum innergemeinschaftlichen Verbringen). Bei Welpen: Impfung frühestens mit 12 Wochen, Einreise damit ab etwa 15 Wochen.
- Zuständig
- Ermächtigte Tierärztin / ermächtigter Tierarzt (in DE)
- Gebühr
- kostenlos
Hund in der Heimtierdatenbank registrieren
- Frist
- Innerhalb 1 Monat nach Einreise / Zuzug
- Zuständig
- Heimtierdatenbank (Sozialministerium)
- Gebühr
- kostenlos
Hund zur Hundeabgabe (Hundesteuer) in der Gemeinde anmelden
- Frist
- Regional unterschiedlich (z. B. Wien: 14 Tage nach Zuzug)
- Zuständig
- Wohnsitzgemeinde / Stadt (Landessache)
- Gebühr
- kostenlos
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
