Erstens: Vierzehn Gehälter statt zwölf
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind der Normalfall, nicht die Ausnahme — und sie werden begünstigt besteuert: die ersten 620 Euro steuerfrei, die nächsten 24.380 Euro mit sechs Prozent.
Das verschiebt den Vergleich erheblich. Ein Angebot, das monatlich gleich aussieht, ist über das Jahr gerechnet deutlich mehr wert.
Wer einen deutschen mit einem österreichischen Vertrag vergleicht, muss diese beiden Zahlungen mitrechnen. Sonst vergleicht er zwölf mit vierzehn.
RIS — § 67 EStG 1988, Sonstige BezügeZweitens: Die Behördengebühren sind niedrig, das Auto ist es nicht
Meldung, Heimtierdatenbank, Schulanmeldung, Sozialversicherung — alles gebührenfrei oder im niedrigen zweistelligen Bereich. Wer ohne Auto umzieht, kommt behördlich fast kostenlos durch.
Das Auto ist die Ausnahme: Die Normverbrauchsabgabe fällt bei der Erstzulassung an, auch für Gebrauchtwagen, und richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß. Bei großen Motoren wird sie schnell vierstellig.
Dazu die Vignette mit 106,80 Euro im Jahr — verglichen mit der deutschen Mautfreiheit ein neuer Posten, aber ein überschaubarer.
Bundesministerium für Finanzen — NormverbrauchsabgabeDrittens: Wohnen entscheidet, ob die Rechnung aufgeht
Wien ist im europäischen Vergleich erstaunlich günstig — das liegt am hohen Anteil geförderter Wohnungen und an einem Mietrecht, das Bestandsmieten schützt. Wer eine Gemeindewohnung oder eine Genossenschaftswohnung bekommt, wohnt deutlich unter deutschem Großstadtniveau.
Salzburg, Innsbruck und die Tourismusregionen sind das Gegenteil. Dort liegen die Preise über deutschen Vergleichsstädten, teilweise deutlich.
Die Spanne innerhalb Österreichs ist größer als die zwischen Österreich und Deutschland. Der Wohnort entscheidet, nicht das Land.
Und die Arbeiterkammer-Umlage gehört in die Rechnung
0,5 Prozent der Beitragsgrundlage, automatisch abgezogen, für ein mittleres Einkommen rund elf Euro netto im Monat, höchstens gut zwanzig.
Es ist ein kleiner Posten, aber er steht in keiner deutschen Gehaltsrechnung — und er ist der einzige, den man nicht abwählen kann.
Dafür bekommt man Beratung und Vertretung, für die man in Deutschland eine Gewerkschaft bräuchte. Als Kostenposten betrachtet ist er einer der günstigsten des Landes.
Arbeiterkammer — Mitgliedschaft und UmlageDie größten amtlichen Gebühren
Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.
Akademische Bewertung des Abschlusses (ENIC NARIC Austria / AAIS)
- Frist
- Bei Bedarf (kein gesetzlicher Zeitpunkt)
- Zuständig
- ENIC NARIC Austria / ÖAD (im Auftrag des BMFWF)
- Gebühr
- 150 €
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden
- Frist
- Innerhalb eines Monats nach Wohnsitzbegründung (§ 82 Abs. 8 KFG, siehe NoVA-Schritt)
- Zuständig
- Zulassungsstelle (bei Kfz-Versicherung)
- Gebühr
- 137 €
Optional: Führerschein freiwillig auf österreichisches Dokument umschreiben
- Frist
- Freiwillig ohne Frist; Klassen C/D verpflichtend spätestens nach 5 Jahren
- Zuständig
- Führerscheinbehörde (Landespolizeidirektion / Bezirksverwaltungsbehörde)
- Gebühr
- 90 €
Pickerl (§57a-Begutachtung) sicherstellen
- Frist
- Vor der Zulassung
- Zuständig
- Ermächtigte §57a-Prüfstelle (Werkstatt, ÖAMTC, ARBÖ)
- Gebühr
- 60 €
Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
- Frist
- Binnen vier Monaten ab Einreise, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert
- Zuständig
- Niederlassungsbehörde: Landeshauptmann / Bezirkshauptmannschaft (in Wien MA 35, Referat EWR)
- Gebühr
- 44 €
Krankenversicherung und e-card (ÖGK)
- Frist
- Mit Beginn der Erwerbstätigkeit (Anmeldung durch Dienstgeber vor Arbeitsantritt)
- Zuständig
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK); Selbstständige: SVS
- Gebühr
- 25 €
Auf dieser Seite steht ein Ausschnitt
Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.
Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.
Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
