AuswanderungsCheck

Auswandern nach Österreich mit Kindern

Für Kinder ist Österreich der sanfteste Umzug, den es gibt: dieselbe Sprache, ähnliche Schule, vier Stunden zur Oma. Was du wissen musst, sind zwei Fristen — und ein Vorteil, den kaum jemand kennt.

Lesezeit
2 Min.
Amtliche Quellen
3
Zuletzt geprüft
24. August 2026

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder mit dauerhaftem Aufenthalt

Sie beginnt für Kinder, die spätestens am 1. September ihren sechsten Geburtstag feiern. Angemeldet wird an der zuständigen öffentlichen Schule, innerhalb der öffentlich bekanntgegebenen Einschreibefrist — und bei einem Zuzug mitten im Schuljahr umgehend.

Die öffentliche Schule ist kostenlos, und der Übergang aus einer deutschen Schule ist so unkompliziert wie nirgends sonst: gleiche Sprache, vergleichbarer Lehrplan, kein Sprachtest.

Das ist der Grund, warum Familien mit schulpflichtigen Kindern Österreich so oft wählen. Der fachliche Anschluss ist praktisch nahtlos.

oesterreich.gv.at — Schulpflicht und Schuleinschreibung

Der Titel-Vorteil, der später zählt

Österreich nimmt Abschlüsse ernst genug, um sie ins amtliche Dokument zu schreiben. Akademische Grade dürfen in den Reisepass eingetragen werden — auf Wunsch mit Studienrichtung.

Und es bleibt nicht bei der Universität: Wer die Meisterprüfung bestanden hat, darf seit 2020 „Mst.“ vor den Namen setzen und dessen Eintragung in amtlichen Urkunden verlangen.

Für Kinder ist das ferne Zukunft, für die Berufsorientierung nicht: In Österreich hat die Lehre gesellschaftlich einen anderen Rang als in Deutschland, und die Titelregel ist der sichtbarste Ausdruck davon.

oesterreich.gv.at — Reisepass: akademische Grade

Kindergeld: Österreich zahlt, Deutschland rechnet ab

Österreich hat die Familienbeihilfe, und sie ist in vielen Konstellationen höher als das deutsche Kindergeld — gestaffelt nach Alter und mit Geschwisterstaffelung.

Auf der deutschen Seite gilt: Melde den Wegzug der Familienkasse, aber gib den Anspruch nicht von dir aus auf. Innerhalb der EU endet deutsches Kindergeld nicht automatisch mit dem Umzug; solange in Deutschland jemand beschäftigt oder selbstständig ist, kann Deutschland zuständig bleiben.

Zahlt Österreich mehr, bekommst du dort die Differenz. Das ist der Normalfall und wird von den Behörden untereinander abgestimmt — du musst nur beide informieren.

Bundesagentur für Arbeit — Veränderungen mitteilen

Und der Alltag ist einfach ein bisschen größer

Was Familien am häufigsten nennen: Die Berge sind da. Nicht als Urlaubsziel, sondern als Wochenende. Ein Kind, das in Salzburg oder Innsbruck aufwächst, steht mit vier auf Skiern und mit zehn auf einem Klettersteig, ohne dass das etwas Besonderes wäre.

Dazu ein öffentlicher Verkehr, der auch abseits der Städte funktioniert, und ein Klimaticket, mit dem Jugendliche das ganze Land befahren.

Die Umstellung für die Kinder ist minimal — dieselbe Sprache, ähnliche Schule. Was sich ändert, ist, was nach der Schule möglich ist.

Was mit Kindern zusätzlich zu erledigen ist

Ein Auszug aus dem Auswanderungsplan für Österreich — mit Frist, zuständiger Stelle und Gebühr.

  • Kindergeld bei der Familienkasse abmelden

    Frist
    Unverzüglich nach dem Wegzug — § 68 Abs. 1 EStG verlangt die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern
    Zuständig
    Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →
  • Schulanmeldung für Kinder

    Frist
    Innerhalb der öffentlich bekanntgegebenen Einschreibefrist (bei Zuzug unterjährig umgehend)
    Zuständig
    Zuständige öffentliche Schule / Bildungsdirektion des Bundeslandes
    Gebühr
    kostenlos
    Quelle ansehen →

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Der Auswanderungsplan für Österreich hat 51 Aufgaben.

Jede mit Frist, zuständiger Stelle und Beleg — und zugeschnitten auf deine Lage: auf deine Postleitzahl, deinen Einwanderungsweg, deine Familie und darauf, ob du angestellt bist oder auf eigene Rechnung arbeitest. Im Konto hakst du sie ab, als PDF nimmst du sie mit.

Auswanderungsplan für Österreich ansehenDie erste Aufgabe liest du gratis.

Zuletzt gegengelesen am 24.8.2026. Die amtlichen Angaben stammen aus dem geprüften Auswanderungsplan für Österreich und tragen ihr eigenes Prüfdatum. Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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